Einfach anders Denken!
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Tarnfarbene Papiertaschentücher oder tarnfarbenes Hygienepapier

Papiertaschentücher, meist unter dem Markennamen „Tempotücher“®, sind bekannt. Ebenso trockene und feuchte Hygienepapierblätter in kleinen Mengen, diese und die „Tempos“® sind verpackt in wasserdichten Folien. Die Anwendungsgebiete der beiden Tüchern oder des Papiers sind kaum auf zu zählen.
Eine Anwendung, insbesondere der „Tempotücher“®, soll besonders herausgestellt werden: die Nutzung in der freien Natur als „Outdoor-Hygienepapier“. Zu der reinen Funktion ist kaum etwas Neues hinzu zu fügen, noch seltener dürfte diesbezüglich eine wirkliche Erfindungshöhe zu erlangen sein. Dies gilt ebenso für Hygienepapier. Auch die herkömmliche Nutzung als Schnupftuch und das einfache Entsorgen durch gedankenloses Wegwerfen ist kaum zu vermeiden.
Ein Nachteil der beiden Papiersorten (und natürlich der „Hilfspapiere“ jeglicher Art) fällt dem naturbewussten Wanderer oder seinem weiblichen Gegenpart jedoch unangenehm auf. Die Leuchtkraft der Papiere markieren am Rande der Wanderwege die mehr oder weniger geschützten Stellen an denen Wanderer und Wanderinnen einem menschlichen Bedürfnis gefolgt sind und sich erleichtert haben.
Hellleuchtend verkünden sie den Abschluss eines Geschäftes und zieren noch lange die Stelle des Erfolges. Die nächste Suchende oder der nächste Suchende entdeckt die Stelle, begibt sich flugs dort hin und fügt dem hellen oder weißen Gesprenkel weitere (Papier-)Flecken hinzu. Ein Verbot der o.a. Nutzungen wird wohl kaum durchsetz- und kontrollierbar sein. Selbst in städtischer Umgebung wäre ein graues, uni oder stadt-tarnfleckiges Papier, unauffälliger als das hygienische Weiß.
Im Gebrauchsmuster Nr. 20 2014 003 666.7 sind tarnfarbene Papiertaschentücher oder tarnfarbenes Hygienepapier beschrieben. Die Recherche des DPMA ergab, dass schon Papier-Taschentücher mit Leopardenmuster und Zebramuster am Markt sind. Fraglich ist, ob die als neuheitsfeindlich aufgezählten Leoparden-Muster als Tarnmuster in Sinne der Anmeldung gelten können.

Weiterhin hat sich bei eigenen Recherchen gezeigt, dass die Papiertaschentücher und die Hygienepapiere immer nur einseitig bedruckt sind.

Das macht ja für die übliche Nutzung auch Sinn; das Papier wird genutzt und dann sachgerecht in einem Papierkorb oder Mülleimer entsorgt. Ob die ungedruckte Seite zu sehen ist oder nicht, ist völlig ohne Belang. Wichtig ist die kurzzeitig bei Betrachtung vor der Nutzung gewünschte „Message“ des Aufdruckes.
Selbst, wenn sie nicht sachgerecht entsorgt werden, ist die Verweildauer bis zu einer möglichen Entsorgung kurz.
Im Sinne der Anmeldung ist jedoch davon auszugehen, dass die in Natur, Wald und Feld entsorgten Papier-Taschentücher oder das Hygienepapier einfach fallen gelassen werden –aus den Augen, aus dem Sinn. Da findet sich keiner, der seinen Ordnungssinn austobt und die offensichtlich unorthodox genutzten Papiere in freundlicher Weise entsorgt.
„Hellleuchtend verkünden sie den Abschluss eines Geschäftes und zieren noch lange die Stelle des Erfolges“, wie oben beschrieben –und dies mit den beschrieben Nachteilen und über eine längere Zeit.

Das bedeutet, dass es zwingend erforderlich ist, die Papiere beidseitig mit dem erfindungsgemäßen Tarnmuster oder der Tarnfarbe zu bedrucken. Niemanden kann von einer eher peinlich berührten Person verlangen, dass sie das gerade öffentlich genutzte Papier, hier mit einseitigem Zebra- oder Leopardenaufdruck, korrekt, also mit der getarnten Seite nach oben, ablegt.

Warum die Umverpackung der Papiertaschentücher und trockenen Reise-Hygienepapiere aus Kunststoff und nicht aus Papier ist, ist rätselhaft. Daher sieht die Erfindung vor, die Umverpackung in idealer Weise aus Papier zu gestalten, wobei hier der Tarndruck Vorrang haben sollte.

Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, diese unschöne, aber wohl kaum zu vermeidende, optische Umweltverschandelung sittsam zu verbergen und nahezu unsichtbar zu machen.
Hierzu ist vorgesehen, die Papiertücher, das Hygienepapier oder sonstige Hilfspapiere, wie Papierhandtücher oder Servietten, so zu gestalten, dass sie, nach Gebrauch weggeworfen oder zurückgelassen, im Gebirge, im Wald, Feld, Strand oder Wüste kaum auffallen. Dazu sind sie so her zu stellen, dass sie in der Natur der Nutzung angepassten Farben, z.B. in Khaki, Grau oder Oliv, in idealer Weise tarngefleckt, gestaltbar und mit diesem Unifarben oder dem Tarnmuster beidseitig bedruckt sind, wobei ein einseitiger Druckvorgang ausreichend ist, wenn die Farbe das Papier so durchdringt, dass es beidseitig die erwünschte Wirkung erzeugt. Ferner ist vorgesehen die zum Einsatz gelangenden Papiere –Nutzpapier und Umverpackung– teilweise, einseitig oder in ihrer Gänze mit bakteriellen Wachstumszubstanzen, Nährlösungen oder Nährmedien, z.B. Nähragar, Maisquellwasser oder Möhrensaft versehen ist, wobei die Nährlösung gleichzeitig zur Färbung der Papiere dient. Die Nährlösung trocknet ein und wird später durch die Boden- oder Luftfeuchtigkeit aktiviert. Sie steht damit den natürlichen Bakterien zur Verfügung; der vollständige Abbau der Papiertücher oder Folien wird beschleunigt.
Die Werbeaufdrucke, nicht nur die des Herstellers, auf Tuch und Umverpackung sind textlich so gestaltbar, dass sie z.B. von Touristikunternehmen, Wandervereinen, Wandergebieten, Naturschützer oder Karnevalisten als Werbe- oder Wurfmaterial verschenkt, verkauft oder geworfen werden.
Hinweis: Der Begriff „Tempo“ ist ein eingetragener Markenname, u.a. für Papiertaschentücher, der Firma Aktiebolaget SCA Finans, Stockholm, SE
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